Reise- und Teilnahmebedingungen 

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. 

Die Anmeldung muß schriftlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle zahlenmäßig in der Anmeldung mit aufgeführten Personen.

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Veranstalters zustande.

Bezahlung 

Nach Erhalt der Reisebestätigung zahlt der Kunde termingerecht den angeforderten Betrag. Sollte ein Anzahlungsbetrag gefordert werden, ist dieser termingerecht zu zahlen. Der Restbetrag ist bis zum ausgewiesenen Zeitpunkt zu begleichen.

Leistung 

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt des Veranstalters sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. 

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 

Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig wurden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 

Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, daß ihm die Reise in veränderter Form zumutbar ist. 

Der Veranstalter behält sich vor aufgrund unabwendbarer Ereignisse eine Preisänderung vornehmen (z.B. Ölpreiserhöhungen).

Minderjährige 

Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz durch den Veranstalter. Erziehungsberechtigte von Jugendlichen sollten deshalb selbst für eine ausreichende „Absicherung“ sorgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ansteckende Krankheiten, Allergien, Anfallsleiden etc. vor Reiseantritt zu melden sind. 

Notwendige medizinische Versorgung (Medikamente) obliegt alleine dem Teilnehmer. Bei ansteckenden und gefährlichen Krankheiten usw. muß von der Reise Abstand genommen werden.

Die Betreuer sind berechtigt, bei gruppenwidrigem Verhalten von jugendlichen Teilnehmern, diese auf Kosten der Eltern vorzeitig heimzuschicken.

Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, daß ihr Kind an den gemeinsamen Veranstaltungen teilnehmen darf. Jedes Entfernen eines Jugendlichen von der Gruppe ohne ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Betreuers entbindet den Betreuer und Veranstalter von seiner Aufsichtspflicht für die Zeit der Abwesenheit des Jugendlichen.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. 

Die Abmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Die Abmeldung wird wirksam, an dem Tag, an dem sie beim Veranstalter eingeht. 

Wenn der Kunde zurücktritt, oder wenn die Reise nicht angetreten wird, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. 

 

Der pauschalierte Anspruch für Rücktrittsgebühren beträgt:

 

  • Reisen mit Ferienwohnungsaufenthalt (ohne Skipass) bei 6 Wochen vor Reiseantritt 50,00 Euro pro Person, 
  • ab 5 Wochen vor Reiseantritt 50 % vom Reisepreis, 
  • ab 2 Wochen vor Reiseantritt 80 % vom Reisepreis. 
  • Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig.

 

  • Reisen mit Ferienwohnungsaufenthalt (mit Skipass) bei 6 Wochen vor Reiseantritt 50,00 Euro pro Person, 
  • ab 5 Wochen vor Reiseantritt 50 % vom Reisepreis, abzüglich der Skipaßpauschale, 
  • ab 2 Wochen vor Reiseantritt 80 % vom Reisepreis ohne Rückerstattung einer Skipaßpauschale. 
  • Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig.

 

Reisen mit Hotel- bzw. Pensionsaufenthalt 

 

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 30,00 Euro, 
  • bis 21 Tage vor Reiseantritt 20 %, 
  • bis 14 Tage vor Reiseantritt 50 %, 
  • bis 7 Tage vor Reiseantritt 80 %, 
  • ab 7. Tag vor Reiseantritt 90 %.

Der Kunde kann bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter ist dazu berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu berechnen. 

Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

Rücktritt durch den Veranstalter 

Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen: 

 

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. 

 

b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise in Folge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. 

 

Kündigt der Reiseveranstalter den Reisevertrag nach a), dann verfällt der gesamte Reisepreis. Tritt der Veranstalter gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden dem Reiseteilnehmer alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. 

Kündigt der Veranstalter den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhält der Reiseteilnehmer vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Veranstalters entspricht. Bei allen Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann die Reise ersatzlos gestrichen oder durchgeführt werden, wenn mit Zustimmung des Teilnehmers der Reisepreis erhöht wird und dadurch die Durchführung der Reise wieder möglich wird.

Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für eine ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie: Heizung, Luft, Klimaanlage, Swimmingpool, Lifteinrichtungen usw. Die Haftung des Reiseveranstalters ist der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden leicht fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind.

 

Haftung bei Skibetreuung: 

An der Reiseveranstaltung nehmen geprüfte Ski- u. Jugendinstructoren (Übungsleiter) teil. 

Diese führen auf Wunsch eine Betreuung halbtags auf der Skipiste durch. Diese Betreuung ist keine Leistung des Veranstalters Skitouristik GbR. Sie wird ausschließlich vom gemeinnützigen Skiclub (Verein) “Skitouristik Saaletal e.V.” für seine Mitglieder angeboten und durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Betreuung ist deshalb eine Mitgliedschaft im Verein "Skitouristik Saaletal e.V." Für die Teilnahme an der Betreuung wird weder vom Veranstalter noch von den Übungsleitern ein Entgelt erhoben. 


Die Betreuung findet im zwanglosen Rahmen statt und ist an keine festen Zeiten gebunden. Die Abfahrten sind auf die jeweiligen Teilnehmer abgestimmt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf die grobe Fahrlässigkeit des Übungsleiters. Die Teilnahme an der Betreuung erfolgt auf alleiniges Risiko des Teilnehmers (Kunde).

Mitwirkungspflicht 

Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um bei der Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden gering zu halten. 

Eine Minderung des Reisepreises kann nicht eintreten, wenn der Kunde es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

Außergerichtliche Streitbeilegung (Online)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm.

Beförderungsrichtlinien 

Reisegepäck wird im normalen Umfang mitbefördert. 

Im Bus (Kofferraum u. Fahrgastraum) untergebrachtes Gepäck ist vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. 

Mitreisende dürfen durch Gepäckstücke oder dgl. nicht behindert oder belästigt werden. 

Für Verlust oder Vertausch von Gepäckstücken, die unter Selbstaufsicht stehen, trifft dem Unternehmer bzw. dem Veranstalter keine Haftung. 

Der Veranstalter bzw. der Unternehmer haftet nur während der Beförderung für das mitgeführte Gepäck. 

Beim Be- und Entladen der Busse steht das Gepäck unter Selbstaufsicht. 

Der Abschluß einer Gepäckversicherung wird empfohlen. Abweichungen von Fahrstrecken, Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art, für die den Unternehmer kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht des Unternehmers gegenüber dem Fahrgast. Der Unternehmer hat jedoch für eine evtl. Rückbeförderung des Fahrgastes Sorge zu tragen. Das Beförderungsrisiko trägt der Teilnehmer. 

Wir sind lediglich Vermittler der Beförderungsunternehmer und übernehmen keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen usw. 

Die Haftung des beauftragten Unternehmers bleibt hiervon unberührt.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monates nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. 

Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. 

Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. 

Die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise. Reklamationen sind unmittelbar, d.h. während des Aufenthaltes anzuzeigen.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 

Die Reiseteilnehmer sind für die Einhaltung der o.g. Punkte selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu deren Lasten.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. 

 

*Skiclub Skitouristik Saaletal e.V., Burgstr. 3, 97720 Nüdlingen (Haard), Tel. 0971/7852432 

*Skiclub Gauaschach, 97762 Gauaschach

Hygienekonzept (vorläufig)

  • Die Anreise/Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt durch den Reiseteilnehmer.


  • Alle Reiseteilnehmer für die die STIKO eine Impfempfehlung ausgesprochen hat, müssen bei Reiseantritt mindestens zweimal vollständig geimpft oder genesen sein. Dies kann unter Umständen nicht ausreichend sein, falls die Einreisebestimmungen von Österreich etwas anderes forden (z.B. zusätzlicher PCR-Test, wenn keine Boosterimpfung erfolgt ist, bzw durchgeführt werden konnte). Entsprechende Nachweise sind mitzuführen.

  • Vor Beginn der Reise hat der Teilnehmer schriftlich zu erklären, dass bei ihm keine Corona-Symptome vorliegen.

  • Es sind die Corona-Vorgaben des jeweiligen Reiselandes ausnahmslos einzuhalten. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Hotels, der Restaurants, der örtlichen Verkehrsbetriebe und der Bergbahnen einzuhalten.

  

  • Apre´s-Skiveranstaltungen finden nicht statt. Treffen in Zimmern, Balkonen etc. sind nicht gestattet, da der erforderliche Abstand nicht immer eingehalten werden kann. Abendveranstaltungen (Kegelabende, Vorträge, Spielabende und ähnliches) finden nicht statt.

  • Die Skibetreuung findet nur in kleinen Gruppen (max. 8 Personen) statt. Sollten aufgrund landesrechtlicher Auflagen kleinere Gruppen vorgeschrieben sein, hält der Veranstalter dies ein. Beim Anhalten auf der Piste ist ein Mindestabstand von mind. 1,50 m zwischen den Teilnehmer einzuhalten. Wenn möglich ist ein Schal oder ähnliches dabei als Gesichtsmaske zu tragen.

  • Sollte während der Reise bei einem Reiseteilnehmer Corona-Symptome auftreten, hat er dies unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Der Reiseteilnehmer hat sich daraufhin sofort zu isolieren.

  • Das aktuell gültige Hygienekonzept des Veranstalters wird dem Reiseteilnehmer eine Woche vor Reisebeginn über die Webseite des Veranstalters mitgeteilt.